*** Allen ein gutes und gesundes Jahr 2024 ***
#1

Noch eine Ausnahmeregelung...

in Schweden 31.03.2011 18:52
von Sara (gelöscht)
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Neben der bisher von der EU gebilligten Ausnahmeregelung für die Einreise von Haustieren nach Schweden gab es bis dato auch eine solche für die schwedischen Vereine, die durch diese Regelung von der Mehrwertsteuer befreit waren.

Die EU-Kommission räumt Schweden keine Verlängerung der Steuererleichterungen für ideelle Organisationen ein.

http://sverigesradio.se/sida/artikel.asp...artikel=4431740

Der Finanzminister will dagegen klagen.....

Wie viele Sonderregelungen wurde den Schweden denn noch zugestanden resp. welche/ wie viele EU-Mitglieder kommen in den Genuss von Sonderregelungen?

Ich kann mit einem solchen Verhalten nicht umgehen, kein Staat wurde zum Beitritt zur EU gezwungen, und wenn mir das Regelwerk einer Vereinigung nicht gefällt, dann trete ich dieser eben nicht bei!


winke Sigrid

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#2

RE: Noch eine Ausnahmeregelung...

in Schweden 31.03.2011 21:06
von Josef (gelöscht)
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Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in ihrer Systematik in allen Ländern der EU gleich. Trotzdem gibt es - auch traditionell bedingt - einige besondere Regelungen in den einzelnen Ländern. Allgemein bekannt sind ja die unterschiedlichen Steuersätze - z.B. der Regelsteuersatz in Schweden 25%, in Deutschland 19% desgleichen Unterschiede beim ermäßigten Steuersatz 12% in S bzw. 7% in D
Ad hoc fallen mir als Unterschiede die unterschiedliche Behandlung von Briefmarken der Post ein. In Schweden unterliegt die Briefbeförderung der Umsatzsteuer, in Deutschland nicht.
Weiterhin gibt es eine unterschiedliche Regelung bei der Vermietung von z.B. Ferienwohnungen. Sofern steuerpflichtig entsprechend dem ermäßigten Steuersatz von 12% in Schweden - in Deutschland sofern steuerpfl. entsprechend dem Regelsteuersatz
Wer sich auf die Suche begibt wird wohl noch mehr Unterschiede finden.
Die Bevorzugung von schwedischen Vereinen gegenüber Gewerbebetrieben ist insofern innerhalb des Landes ungerecht, als die Vereine ihre Leistungen z.B. bei Veranstaltungen deshalb günstiger erbringen können als die Unternehmen.

Josef


zuletzt bearbeitet 31.03.2011 21:08 | nach oben springen

#3

RE: Noch eine Ausnahmeregelung...

in Schweden 31.03.2011 22:57
von Sara (gelöscht)
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Sicherlich gibt es unterschiedliche MWSt-Sätze in den EU-Ländern, aber die Höhe dieser Sätze müssen sich im Rahmen der Vereinbarungen bewegen.

Die Mitgliedstaaten müssen einen Regelsteuersatz von mindestens 15 % haben. Eine Obergrenze für die Steuersätze ist durch das europäische Recht nicht vorgegeben. Auch ist es ihnen gestattet für bestimmte Leistungs- und Warengruppen geringere Steuersätze vorzusehen. Der Mindeststeuersatz für den ermäßigten Steuersatz ist 5 %. Nach Maßgabe der Richtlinie können Leistungsgruppen auch von der Mehrwertsteuer befreit werden oder es kann für sie eine Nullsatzregelung erfolgen. Während bei einer Befreiung die davon betroffenen Leistungen damit außerhalb der Umsatzbesteuerung stehen, unterliegen Leistungen, auf die eine Nullsatzregelung anwendbar ist, weiterhin den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften und berechtigen insbesondere auch zum Vorsteuerabzug.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Vereine genießen in den Bereichen Steuerfreiheit, die im direkten Zusammenhang mit ihrer Gemeinnützigkeit stehen, sobald sie aber Erträge erzielen, die dem eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs gleichkommen, ist eine Umsatzsteuerpflicht angemessen. Vereine, die kostenpflichtige (Eintritt erheben) Veranstaltungen ausrichten, leisten damit keine gemeinnützige Tätigkeit.

Aber kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück, Schweden will sich einer für alle Mitgliedsländer gültige Regelung nicht unterwerfen. Die schwedischen Vereine sind seit dem Beitritt Schwedens zur EU durch diese 15 Jahre währende Ausnahmeregelung bevorteilt gewesen, nun muss auch mal Schluss sein.


winke Sigrid

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#4

RE: Noch eine Ausnahmeregelung...

in Schweden 31.03.2011 23:34
von Josef (gelöscht)
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Zitat
Aber kommen wir mal zum eigentlichen Thema zurück, Schweden will sich einer für alle Mitgliedsländer gültige Regelung nicht unterwerfen. Die schwedischen Vereine sind seit dem Beitritt Schwedens zur EU durch diese 15 Jahre währende Ausnahmeregelung bevorteilt gewesen, nun muss auch mal Schluss sein.



Vielleicht hatte ich den Tenor Deines Beitrages nicht richtig aufgefaßt; ich konnte auch vorhin den Link nicht öffnen.
Die Ungerechtigkeit der steuerlichen Begünstigung des schwedischen Vereins liegt nicht im Verhältnis zur ungleichen Besteuerung des z.B. deutschen Vereins sondern liegt ausschließlich im Verhältnis zur ungleichmäßigen Besteuerung von schwedischen Unternehmen. Ob und inwieweit dies in Schweden ein Thema ist und die Unternehmen sich dagegen wehren, entzieht sich meiner Kenntnis.

Josef

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#5

RE: Noch eine Ausnahmeregelung...

in Schweden 31.03.2011 23:50
von Sara (gelöscht)
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Zitat von Josef
Die Ungerechtigkeit der steuerlichen Begünstigung des schwedischen Vereins liegt nicht im Verhältnis zur ungleichen Besteuerung des z.B. deutschen Vereins sondern liegt ausschließlich im Verhältnis zur ungleichmäßigen Besteuerung von schwedischen Unternehmen.



Korrekt, und ob sich die schwedischen Unternehmen gegen diese Ungleichbehandlung zur Wehr setzen oder nicht, spielt keine Rolle, da es sich hier um die Anwendung und Umsetzung von EU-Recht handelt.


winke Sigrid

zuletzt bearbeitet 31.03.2011 23:51 | nach oben springen

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